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    Sporthallenboden reinigen & pflegen

    Trittsicherheit auf Sportböden gewährleisten

    Kübler Sport Redaktion |

    Lesedauer: 3 Minuten

    Eine Sporthalle muss vielseitigen Anforderungen gerecht werden. Ein wichtiger Aspekt ist der Hallenboden – er darf weder zu rutschig noch zu stark rutschhemmend sein. Die Reinigung der Böden trägt einen großen Teil dazu bei, dies zu gewährleisten. Die Reinigung und Pflege der Sporthallenböden ist entsprechend nicht nur aus ästhetischen und hygienischen Gründen wichtig, sondern auch für die Funktionalität der Böden. So wird sichergestellt, dass der Hallenboden sein optimales Gleitverhalten beibehält und somit Sportunfälle vorgebeugt werden.

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    Sporthallenboden Reinigung für einen sicheren Sportbetrieb

    Bedeutung der Reinigung für die Sicherheit von Sportböden

    Sportler setzen Vertrauen in den Sportboden, auf dem sie trainieren oder Wettkämpfe bestreiten. Sportböden müssen nicht nur stabil sein, sondern auch die richtige Balance zwischen Trittsicherheit und Gleitfähigkeit bieten. Wenn der Hallenboden zu rutschig ist, besteht die Gefahr des Abrutschens und Verletzungen durch Stürze. Ist er jedoch zu griffig, kann dies zu holprigen Drehbewegungen und Stolpern führen. Durch die richtige Reinigung und Pflege können wichtige Sicherheitsaspekte beeinflusst werden. Staub, Schweiß, Schmutz und Reinigerrückstände können die Oberfläche des Bodens beeinträchtigen und das Gleitverhalten negativ beeinflussen. Daher ist es entscheidend, dass der Hallenboden regelmäßig gereinigt wird, um seine optimale Griffigkeit zu erhalten und somit das Risiko von Verletzungen zu minimieren.

    Gleitreibungskoeffizient bei Sportböden

    Die DIN 18032-2 beschreibt die Anforderungen an Sportböden – so wird u. a. sichergestellt, dass die Sportböden eine ausreichende Trittsicherheit bieten und Unfälle vermieden werden. Gemäß Norm muss der geforderte Gleitreibungskoeffizient bei Sporthallenböden zwischen 0,4 und 0,6 μ liegen. Die Beurteilung der Rutschhemmung auf verlegten Böden mit speziellen Geräten erfolgt zusätzlich in DIN 51131.

    Beurteilung der Rutschgefahr

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt folgende Empfehlungen zur Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen ab:1

    Gleitreibungskoeffizient KlassifizierungMaßnahme
    µ < 0,30nicht ausreichend rutschhemmendAkuter Handlungsbedarf, um die Rutschhemmung zu verbessern
    µ ≥ 0,30 µ < 0,45betriebstauglich
    Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung sinnvoll
    µ ≥ 0,45uneingeschränkt
    betriebstauglich
    kein Handlungsbedarf erforderlich
    Bewertungskonzept der Rutschgefahr2

    Reinigungsarten in der Sporthalle

    • Reinigungshäufigkeit
      Um die Sporthalle zu reinigen und zu pflegen, und damit die Rutschhemmung sicherzustellen, gibt es verschiedene Maßnahmen.
    Häufigkeit*Maßnahme
    Unterhaltsreinigung
    Entfernung haftende und nicht haftende Verschmutzungen
    mind. arbeitstäglich bei täglicher Nutzung– Reinigung mit Breitwischmopp, Besen, Staubsauger oder Reinigungsmaschine
    – Nebelfeucht wischen falls erforderlich
    Unterhaltspflege
    Auftrag einer Schutzschicht
    je nach Beanspruchung und Maßnahme– Auftragen von Pflegemitteln manuell oder maschinell
    – Auftragen von Wischpflegemitteln im Rahmen der Unterhaltsreinigung
    Grundreinigung
    Tiefenreinigung durch Entfernung des Pflegefilms und Neuauftrag einer Schutzschicht
    mind. jährlich– Abtragen und Auftragen von Pflegemitteln und hartnäckigen Verschmutzungen mit Spezialgerät wie Einscheibenmaschine, Scheuersaugmaschine oder Exzentermaschine
    Reinigungshäufigkeit Turn- und Sporthallen

    * angepasst an Grad der Verschmutzung und Nutzungshäufigkeit.

    • Reinigungs- und Pflegeprodukte
      Grundsätzlich wichtig ist, dass nicht auf jedem Sportbodenbelag jedes Reinigungsmittel eingesetzt werden darf. Es gelten die spezifischen Reinigungs- und Pflegehinweise des Bodenherstellers, der im Normalfall spätestens nach der Fertigstellung des Boden die Reinigungs- und Pflegeanleitung aushändigt. Bei Produkten für die Unterhaltsreinigung sowie Unterhaltspflege wird unterschieden zwischen Produkten, die nur reinigen und solchen, die zusätzlich pflegen. Es sollten nur aufeinander abgestimmte Produkte eingesetzt werden. Ansonsten drohen entweder Schäden an der Nutzschicht des Hallenbodens oder die sportfunktionellen Eigenschaften gemäß DIN 18032 können nicht mehr eingehalten werden. Bei Hallen, in denen mit Handballharz gespielt wird, muss zusätzlich Harzentferner bei der Unterhaltsreinigung zum Einsatz kommen. Abschließend ist es wichtig, die entsprechenden Mittel dem Reinigungspersonal immer ausreichend zur Verfügung zu stellen, alle Beteiligten zu schulen und regelmäßig die Ergebnisse zu überprüfen.
    • Reinigungsgeräte
      Die Frage, ob der Sporthallenboden manuell mit Mopp und Besen und/oder maschinell gepflegt wird, hängt immer von der Größe und Art der Sportstätte ab. In Sporthallenkomplexen bzw. Hallen mit Mehrzwecknutzung, in denen beispielsweise auch Veranstaltungen stattfinden, sind Reinigungsmaschinen die erste Wahl. Diese können mehrere Arbeitsschritte und große Flächen effektiv reinigen. Zur Grundreinigung ist in jedem Fall eine Spezialmaschine notwendig. Gerade in kleineren Sporthallen wird die Grundreinigung oft von externen Dienstleistern durchgeführt.

    Vorbeugende Maßnahmen zur Sportbodenpflege

    Neben der Reinigung und Pflege mit entsprechenden Reinigungs- und Pflegeprodukten können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Zustand des Sportbodens langfristig zu erhalten und Probleme wie Verschleiß, Beschädigungen oder Sicherheitsrisiken zu minimieren:

    • Platzierung von ausreichend großen Schmutzfangmatten im Eingangsbereich, um Feuchtigkeit, Nässe und Schmutz zurückzuhalten.
    • Feuchtwischen während Wettkampfpausen, um Staub, Abrieb, Schweißtropfen usw. zu beseitigen.
    • Regelmäßige Reinigung und Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen, um sicherzustellen, dass die staubige Luft gefiltert und nicht weiter verteilt wird.
    • Verwendung klebender Bodenmarkierungen mit maximaler Klebekraft von 7N/25mm und Abziehen unter einem Winkel von weniger als 90°.
    • Überprüfung der Belastungsgrenzen der Radlasten bei der Nutzung von Reinigungsmaschinen.
    1. Hinweis: Messverfahren gemäß DIN 51131 mit Gleitmessgerät GMG 100 bzw. GMG 200. ↩︎
    2. vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ↩︎

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