Sprossenwände sind ein zentraler Bestandteil der Sporthallenausstattung und vielseitig nutzbar. Um Verletzungen zu vermeiden und die Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität zu erfüllen, sind bestimmte Richtlinien und Normen einzuhalten.
Sprossenwände in der Sporthalle
Sprossenwände zählen zu den Einbaugeräten in der Sporthalle und sind als Einzel-Sprossenwände und als Doppelfeld-Sprossenwände erhältlich.
- In einer Einfeldhalle (15 x 27 m) und einer zweiteilbaren Halle (22 x 44 m) sind jeweils zwei Doppelfeld-Sprossenwände vorgesehen.
- In einer dreiteilbaren Halle (27 x 45 / 22 x 45 m) werden 2 x 2 Doppelfeld-Sprossenwände eingebaut.
Die Sprossenwände können fest, schwenkbar oder hochziehbar an der Wand befestigt sein.
Sprossenwände gemäß DIN 7910
Die DIN 7910 definiert wichtige Anforderungen an die Maße und die Konstruktion von Sprossenwänden.
- Sprossenmaße: Sprossen können entweder rund oder oval sein. Der Durchmesser der runden Sprossen sollte zwischen 28 und 41 mm liegen. Ovale Sprossen dürfen eine Länge von maximal 51 mm aufweisen.
- Höhe der Sprossen: Die höchste Sprosse sollte maximal 3 Meter über dem Boden verlaufen.
- Abstände zwischen den Sprossen: Der Abstand zwischen den Oberkanten der Sprossen beträgt 140 mm, während der Abstand im Leerfeld 400 mm betragen sollte.
- Seitliche Wangen: Der Mindestabstand zwischen den seitlichen Wangen sollte 80 cm betragen.
Die DIN 7910 sowie die Herstellerangaben fordern zudem die Vermeidung von Kopffangstellen, besonders bei der Nutzung durch Kinder.
- Kinder über 3 Jahre: Abstand zwischen den Sprossen sollte 11 bis 23 cm betragen.
- Kinder unter 3 Jahre: Der Abstand sollte zwischen 8,9 cm und 23 cm liegen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Wenn diese Maße nicht eingehalten werden können, sollte die Sprossenwand gesichert oder für Kinder unzugänglich gemacht werden.
Sicherheitsvorgaben für den Einbau
Die Montage von Sprossenwänden muss sicherheitsrelevante Anforderungen berücksichtigen.
- Festigkeit der Wandverankerung: Die Sprossenwand muss an den vom Hersteller vorgesehenen Befestigungspunkten fest an der Wand verankert sein.
- Kopf- und Halsfangstellen: Es dürfen durch die Befestigung der Sprossenwand keine Kopf- oder Halsfangstellen entstehen.
- Sicherheitsabstand: Der Mindestabstand zur seitlichen Wand und zwischen schwenkbaren Sprossenwänden muss 2,0 m betragen.
- Hochziehbare Sprossenwände: Hochziehbare Sprossenwände ermöglichen besseren Prallschutz und sollten sicher in ihrer Ruhestellung arretiert werden. Die unterste Sprosse darf sich dabei nicht unter 2,0 m Höhe befinden. Handkurbeln müssen bei Nichtbenutzung abgezogen werden.
- Motorbetriebene Hebevorrichtungen: Bei elektrisch betriebenen Hebevorrichtungen muss die Bedienung gegen unbefugte Nutzung gesichert werden. Nur eingewiesene Personen dürfen die Steuerung bedienen.
Sprossenwände: Inspektion und Wartung
Die DIN EN 12346 regelt, dass regelmäßige Prüfungen zur Sicherstellung der Funktion und Sicherheit von Sprossenwänden erforderlich sind.
Was wird geprüft? | Wer prüft wann? | |
Sichtprüfung | – Feste Verankerung der Sprossenwand – Sprossen und Holme müssen fest sitzen – Sprossen und Wangen sind unbeschädigt (Holzsplitter etc.)* | Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter oder unterwiesene Hausmeister und Hallenwarte vor jeder Benutzung |
Funktionsprüfung | Überprüfung der sicheren Funktionsfähigkeit, z. B. der Arretierung und Beweglichkeit der Sprossen | Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter oder unterwiesene Hausmeister und Hallenwarte vor jeder Benutzung |
Sachkundigenprüfung | Umfassende und detaillierte Prüfung der gesamten Sprossenwand, insbesondere der mechanischen Bauteile und Hebevorrichtungen | Sachkundiges Fachpersonal einmal jährlich (Jahreshauptuntersuchung) |
* Bei angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile gilt: unverzüglicher Austausch.
Das könnte dich auch interessieren: