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    Praxisausstattung: Voraussetzungen für eine Zulassung als Heilmittelerbringer

    Kübler Sport Redaktion |

    Lesedauer: 4 Minuten

    Eine gut ausgestattete Physiotherapiepraxis hat ein großes Portfolio an unterschiedlichsten Therapiegeräten und Zubehör. Doch auch wenn sich Praxen auf bestimmte Behandlungsmethoden spezialisieren, so gibt es doch einige Ausstattungs-Basics, die in jeder Praxis zu finden sind bzw. vorhanden sein müssen.

    Denn um Patienten mit den entsprechenden Heilmitteln und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen versorgen zu können, muss Ihre Praxis bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf die Räumlichkeiten und die Ausstattung erfüllen. Diese sind in der Zulassungsempfehlung für Heilmittelerbringer der GKV festgelegt.

    Physiotherapiepraxis: Die Must-Haves zur Grundausstattung

    Grundausstattung für Physiotherapiepraxen, Massagepraxen und medizinische Badebetriebe

    Räumliche Voraussetzungen

    • Berechnungsgrundlage für den Platzbedarf sind zwei gleichzeitig tätige Vollzeit-Therapeuten
    • Eine Praxis muss aus mindestens einem großen Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mind. 23 qm und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen
    • Falls nur Masseure oder medizinische Bademeister tätig sind ist ein weiterer Behandlungsbereich für Übungsbehandlungen Pflicht.
    • Für jeden zusätzlichen Therapeuten ist ein weiterer Behandlungsraum /-Bereich erforderlich
    • Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein
    • Warteraum mit ausreichender Bestuhlung
    • Toilette mit Handwaschbecken, Seifenspender und Einzelhandtüchern für die Patienten
    • Separates Handwaschbecken für den Behandler mit kaltem und warmem Wasser
    • Die Mindesthöhe aller Räume beträgt 2,50 m
    • Angemessene beleuchtete, belüftbare und beheizbare Räumlichkeiten
    • Der Boden muss trittsicher (R9 oder höher), fugenarm und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Im Nassbereich ist rutschhemmender Belag (R11 oder höher) und eine ausreichende Entwässerung erforderlich.
    • Bis zu einer Höhe von 1,80 m müssen die Wände glatt und abwaschfest sein.
    • Rund um die Behandlungsliege muss an drei Seiten mindestens 1m freie Bewegungsfläche bestehen
    • Möglichkeit zur Handdesinfektion in jedem Raum
    • Sitzgelegenheit und Kleiderablage in jedem Behandlungsraum
    • Separater Vorrats- und Abstellbereich bzw. Keller
    • Für gerätegestützte Krankengymnastik ist ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mind. 30 qm notwendig
    • Bei mehr Geräten als der Mindestausstattung erhöht sich der Platzbedarf pro Gerät um 6 qm
    • Der Sicherheitsabstand zwischen den Geräten muss mind. 1 m betragen
    • Soweit Warmpackungen abgegeben werden ist ein separater Arbeitsbereich zur Vorbereitung der Packungen (R11 oder höher) nötig. Bei wiederverwendbaren Wärmeträgern muss ein Waschbecken installiert werden.
    • Dieser Bereich ist generell verpflichtend wenn nur Masseure oder medizinische Bademeister in der Praxis tätig sind.

    Pflichtausstattung

    • 2 höhenverstellbare Behandlungsliegen
    • 1 klappbare, transportable Behandlungsliege
    • Ausreichend geeignetes Lagerungshilfen für jede Liege, darunter muss je eine Nacken- und Knierolle sein
    • Geräte zur Durchführung von Krankengymnastik:
      • 1 Sprossenwand
      • Kleine Übungsgeräte (Gymnastikbälle, Gymnastikbänder, Stäbe, Therapiekreisel, …)
      • Therapiematten
      • Gymnastikhocker
      • Spiegel
      • 1 Kurzzeituhr pro Behandlungsraum
    • Notrufanlage mit akustischem Signalton in allen Behandlungsbereichen die nicht die ständige Anwesenheit eines Therapeuten erfordern
    • Technische Möglichkeiten für Kryotherapie (nicht, wenn nur Masseure oder medizinische Bademeister in der Praxis tätig sind)
    • Für Wärmetherapie:
      • 1 großes Wärmebestrahlungsgerät
      • Ausreichend Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial
      • Sofern nur Masseure oder medizinische Bademeister in der Praxis tätig sind: 1 zusätzliches großes, transportables Wärmebestrahlungsgerät und 1 elektrisches Wärmegerät mit Desinfektionsmöglichkeiten oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät für Einweg-Naturmoorpackungen

    Für Zusatzeinrichtungen wie gerätegestützte Krankengymnastik oder Elektrotherapie gibt es ebenfalls eigene Voraussetzungen.

    Sandtherapie

    Grundausstattung für Ergotherapie

    Räumliche Voraussetzungen

    • Eine ergotherapeutische Praxis braucht eine Therapiefläche von mind. 20 qm.
    • Die Praxis braucht mindestens einen Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mind. 12 qm
    • Für jede weitere Fachkraft ist ein zusätzlicher Behandlungsraum von 12 qm erforderlich
    • Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein
    • Die Mindesthöhe aller Räume beträgt 2,40 m

    Pflichtausstattung

    • 1 Therapiematte oder Liege
    • 1 adaptierbarer Arbeitstisch
    • 1 adaptierbarer Arbeitsstuhl
    • 1 Werktisch
    • 1 Spiegel
    • Therapeutisches Spielmaterial für alle Altersstufen
    • Material zur taktilen, taktil-kinästhetischen, propriozeptiven, vestibulären, auditiven und visuellen Wahrnehmung
    • Werkzeug und Materialien für verschiedene Handwerkstechniken, wie z.B.
      • Papp- und Papierarbeiten
      • Graphische Arbeiten
      • Modellierarbeiten
      • Textile Techniken
      • Flecht-/ Webarbeiten
      • Holzarbeiten
    • Psychomotorisches Übungsmaterial
    • Graphomotorisches Übungsmaterial
    • Material für Aktivitäten des täglichen Lebens oder zur Herstellung von Alltagshilfen
    Gruppenspiele und Spielideen für Kinder

    Grundausstattung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

    Räumliche Voraussetzungen

    • Der Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mind. 20 qm aufweisen, jeder weitere Behandlungsraum muss mind. 12 qm groß sein.
    • Für jede weitere Fachkraft ist ein zusätzlicher Behandlungsraum von 12 qm erforderlich
    • Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein
    • Die Mindesthöhe aller Räume beträgt 2,40 m

    Pflichtausstattung

    • 1 Artikulationsspiegel
    • Hilfsmittel zur Entspannungstherapie (Liege, Matte, …)
    • Diagnostikmaterial
    • Therapeutisches Bild- und Spielmaterial
    • Material zur auditiven, visuellen, taktilen und taktil-kinästhetischen Wahrnehmungen
    • Technische Vorrichtung zur Aufnahme und Wiedergabe von Stimmen, Sprache und Sprechen

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    Gerne stehen wir Ihnen bei der Ausstattungsplanung beratend zur Seite! Unsere langjährige Erfahrung aus der Sportstättenplanung und der Umsetzung zahlreicher Praxiskonzepte macht uns zu Ihrem kompetenten Partner.

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