Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen sollten genauso die Chance haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aktivitäten nachzugehen, wie es auch Kinder ohne Einschränkungen tun. Denn dadurch können die kognitiven, psychomotorischen und sozialen Fähigkeiten reifen. Inklusive Spielplätze streben genau das an – und zwar gemeinsam mit anderen Kindern statt abgesondert. In Deutschland ist bisher nur jeder 25. Spielplatz inklusiv ausgerichtet. Erfreulicherweise wird jedoch die Relevanz bei immer mehr kommunalen Spielplatz-Neuplanungen erkannt.
Das Konzept Inklusiver Spielplätze
Miteinander statt separiert
Auf einem Inklusiven Spielplatz haben alle Kinder die Möglichkeit, Angebote wahrzunehmen, die den individuellen Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Entscheidend ist dabei, dass Inklusion stets ein Miteinander anstrebt. Kinder mit Behinderung oder sonstigen Beeinträchtigungen sollen aktiv ins Spiel gebracht werden.
Bedürfnisse vereinen
Viele assoziieren eine Behinderung unwillkürlich mit dem Rollstuhl. Dabei müssen bei der inklusiven Spielplatzplanung noch andere körperliche und geistige Einschränkungen mit unterschiedlich starker Ausprägung bedacht werden:
Beeinträchtigung | Mögliche Auswirkungen | Maßnahmen |
Eingeschränkte Bewegungsfähigkeit | Mangel an Körperkraft und Ausdauer | – leicht zugängliche, ebenerdige Spielgeräte – Spezielle Inklusionsgeräte – Geländer & keine Stolperfallen |
Eingeschränkte Sehfähigkeit oder Blindheit | Bewegungsangst und gestörtes Raumverständnis | – Spielelemente zur taktilen Stimulation – Geländer & keine Stolperfallen |
Eingeschränkte Hörfähigkeit | Verzögerte Reaktionsfähigkeit und Störungen des Gleichgewichts | – Spielelemente mit Sichtkontakt zu anderen – Bild- und Farbsymbole zur Markierung von Gefahren |
Kognitive Beeinträchtigung und Autismus | Verzögerte Entwicklungsstufen und bspw. schnelle Reizüberflutung | – Fantasieanregende Rollenspiele – Rückzugsbereiche |
Ebenso wie eingeschränkte Kinder auf einem Spielplatz Angebote haben sollen, sollen auch Kinder ohne Behinderung dadurch nicht in ihren Bedürfnissen zurückstecken müssen. Das generelle Leistungsniveau wird durch die inklusive Ausrichtung nicht gesenkt – es werden lediglich vielfältige Möglichkeiten abgedeckt, die unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigen und so zum gemeinsamen Spiel anregen.
Gut zu wissen Bei den Begrifflichkeiten barrierefrei, rollstuhlgerecht, behindertengerecht, inklusiv und integrativ herrscht oft ein unwissendes Durcheinander. Für die einheitliche Projektierung eines Inklusiven Spielplatzes mit mehreren Beteiligten ist die Differenzierung jedoch entscheidend. Barrierefreiheit berücksichtigt sämtliche Ausprägungen an Einschränkungen und Behinderungen, sodass jeder ohne fremde Hilfe klarkommen kann. Im öffentlichen Raum schließt barrierefrei rollstuhlgerecht ein. Der Begriff behindertengerecht ist veraltet und wurde von barrierefrei abgelöst, denn hier werden alle Personengruppen einbezogen (z. B. Senioren, Menschen mit Gepäck, Kinderwagen oder Gipsbein usw.). In Abgrenzung zu inklusiv bedeutet integrativ, jemanden in ein bestehendes System hinzuzunehmen, die Integration muss von selbst geschehen. Bei der Inklusion berücksichtigt das System von Beginn an die Vielfalt.
Vorteile Inklusiver Spielplätze
Inklusiv gestaltete Spielplätze sind für Menschen mit Einschränkung eine Bereicherung – aber auch für Kinder ohne Behinderung hat das seine Vorteile:
- Förderung der sozialen Kompetenz durch die Offenheit, Rücksicht und Empathie gegenüber Menschen, die Einschränkungen haben.
- Zugewinn für das komplette gesellschaftliche Miteinander.
- Gegenseitiges Abschauen von individuellen Fähigkeiten.
- Förderung der Entwicklung und Selbstständigkeit eingeschränkter Kinder.
- Steigerung des Selbstwertgefühls eingeschränkter Kinder durch Erfolgserlebnisse.
Anforderungen Inklusiver Spielplätze
Als Basis für die Projektierung eines barrierefreien, inklusiven Spielplatzes im öffentlichen Bereich müssen die folgenden allgemeinen und speziellen Gesetze und Normen hinzugezogen werden:*
- Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG) – soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern.
- UN-Behindertenrechtskonvention – überträgt allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen.
- DIN 18034 – regelt die Planung, den Bau und Betrieb von Spielplätzen mit dem Fokus auf Barrierefreiheit und Inklusion.
- DIN 33942 – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren barrierefreier Spielplatzgeräte.
Zugänglichkeit zum Spielplatz
Bei der Zugänglichkeit zum Spielplatz sind die Aspekte der generellen Infrastruktur, Wegeführung und der Untergrund entscheidend für die Barrierefreiheit.
Um körperlich eingeschränkten Kindern und Aufsichtspersonen mühsame Wege hin zum Spielplatz zu ersparen, sollte die Infrastruktur um den Spielplatz herum gut sein. D. h. ideal ist eine gute Verkehrsanbindung mit Parkplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln in Reichweite sowie einer befestigten breiten Wegeführung. Der Zugang zum Spielplatz muss barrierefrei mit einem Rollstuhl befahrbar sein. Wenn Treppen aufgrund eines Gefälles nicht vermeidbar sind, muss ebenso eine Rollstuhlrampe vorhanden sein. Auch der Aufenthalt auf dem Spielplatz mit einer Gehbehinderung oder mit einem Rollstuhl muss problemlos machbar sein – für die spielenden Kinder selbst wie auch für Aufsichtspersonen mit körperlicher Einschränkung. Dafür bedarf es geeignete Sitzmöglichkeiten und Flächen zum Aufstellen des Rollstuhls. Damit auch die Spielgeräte selbst mühelos erreichbar sind, ist ein ebener aber dennoch aufpralldämpfender Untergrund gemäß DIN EN 1176/1177 nötig. Der Übergang verschiedener Oberflächenmaterialien muss fließend ineinander übergehen, um eine vollständige Mobilität zu erzielen.
Inklusive Spielplatzgeräte
Wie bereits ausgeführt ist das Miteinander statt nebeneinander entscheidend für eine gelungene Inklusion. Fraglich auf öffentlichen Spielplätzen sind demnach einzeln platzierte Spielgeräte, die sich ausschließlich an eingeschränkte Kinder richten, da hier unwillkürlich eine Separierung geschieht. Stattdessen sind Spielplatzgeräte sinnvoll, die unterschiedliche Merkmale und Schwierigkeitsgrade aufweisen und so von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten genutzt werden können.
Inklusion in Bezug auf die Spielplatzgeräte heißt daher nicht, dass jedes Spielgerät gleichermaßen und von jedem genutzt werden muss. Beispielsweise kann mit einer Nestschaukel im Sitzen oder Liegen geschaukelt werden, aber parallel können auch Kinder im Stehen mitschaukeln oder anschubsen. Verschiedene Schwierigkeitsstufen sind generell entscheidend für die Attraktivität eines Spielplatzes. Nur so wachsen Stück für Stück die Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung.
Nicht zu unterschätzen ist das Design von Inklusionsgeräten. Beispielweise sollten rollstuhlgerechte Spielgeräte sich nicht optisch von den anderen abheben, denn dies signalisiert dem behinderten Kind es brauche eine Sonderbehandlung, die es wiederum ausgrenzt fühlen lässt.
* Wir bilden lediglich Auszüge aus den Normen und Gesetzen ab.
Inklusive Spielplatzplanung
Bei der Errichtung von Inklusiven Spielplätzen müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Es müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und Sicherheit eingehalten werden sowie passende Spielgeräte zur inklusiven Ausrichtung gewählt werden. Gerne beraten wir Sie dazu und finden die passenden Spielplatzgeräte für Ihr individuelles Projekt.