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    Vorschriftsmäßiger Fallschutz bei Outdoor-Sportanlagen

    Kübler Sport Redaktion |

    Lesedauer: 5 Minuten

    Egal ob beim Bouldern, beim Training an Fitnessgeräten oder beim Balancieren auf einer Slackline, es muss zu jederzeit für optimale Sicherheit bzw. einen vorschriftsmäßigen Fallschutz gesorgt sein. Doch wie sieht ein vorschriftsmäßiger Fallschutz bei Outdoor-Sportanlagen aus und welche Möglichkeiten gibt es?

    Vorschriftsmäßiger Fallschutz bei Outdoor Sportanlagen

    Vorschriften beim Fallschutz

    In Deutschland werden Sicherheitsanforderungen und die Wartung von Sport- und Spielgeräten für den Außenbereich über die DIN EN Norm 16630 geregelt. Die Sicherheitsanforderungen von kompletten Outdoor Fitnessparks werden über die DIN EN 1170:2008 und EN 1177:1997 Norm festgelegt. Diese Norm beinhaltet u. a. Vorschriften zur Beschaffenheit des Untergrunds, der eine Fallschutzdämpfung und die Sicherheit während der Nutzung der Geräte gewährleisten soll. Die Gewährleistung der Sicherheit und des Fallschutzes wird regelmäßig bei der Inspektion der Geräte überprüft, weshalb der Bodenbelag Instand gehalten und gewartet werden muss. Die Art des Fallschutzes hängt von der kritischen Fallhöhe ab. Mit steigender Fallhöhe, muss der umliegende Bodenbelag besser vor Stürzen schützen und beim Sturz optimal dämpfen.

    Fallhöhen und die entsprechenden Bodenbeläge

    Grundsätzlich ist ein Fallschutz erst ab einer Höhe von 60 cm vorgeschrieben. Bodenbeläge aus Beton, Stein und gebundene Böden bzw. Bitumen sind bis zu einer Fallhöhe von 100 cm erlaubt. Jedoch sind stoßdämpfende Bodenbeläge schon bei einer Fallhöhe von unter 100 cm empfehlenswert. Ab einer Fallhöhe von 100 cm müssen stoßdämpfende Fallschutzböden auf der gesamten Aufprallfläche eingesetzt werden. Ab dieser Fallhöhe gelten gemäß DIN EN 16630 die folgenden Vorschriften:

    • Fallhöhe ≤ 150 cm: Rasen
    • Fallhöhe ≤ 200 cm: Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm), Holzschnitzel (Korngröße 5-30 mm), Sand (Korngröße 0,2 bis 2 mm) und Kies (Korngröße 2 bis 8 mm) mit einer Mindestschichtdicke von 200 mm
    • Fallhöhe ≤ 300 cm: Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm), Holzschnitzel (Korngröße 5-30 mm), Sand (Korngröße 0,2 bis 2 mm) und Kies (Korngröße 2 bis 8 mm) mit einer Mindestschichtdicke von 300 mm

    Andere Bodenmaterialien, wie beispielsweise Bodenplatten, können je nach Dicke des Fallschutzbodens bei einer Fallhöhe von bis zu 3 Metern eingesetzt werden. Für die Dicke von Fallschutzplatten im Außenbereich gelten die folgenden Vorschriften:

    • Fallhöhe 1,1 m: 35 mm dicke Fallschutzplatte
    • Fallhöhe 1,5 m: 45 mm dicke Fallschutzplatte
    • Fallhöhe 1,6 m: 60 mm dicke Fallschutzplatte
    • Fallhöhe 2,4 m: 80 mm dicke Fallschutzplatte
    • Fallhöhe 3 m: 100 mm dicke Fallschutzplatte

    Bei allen Balancier- oder Klettergeräten, wie beispielweise bei Slacklines und Boulderanlagen, ist die Tritthöhe mit der Fallhöhe gleichzusetzen und somit gelten die oben genannten Vorschriften. Grundsätzlich gilt in diesem Bereich, dass bis zu einer Fallhöhe von 60 cm kein Fallschutz erforderlich ist und ab einer Höhe von 60 -100 cm muss mindestens ein natürlicher Boden vorhanden sein.

    Vor- und Nachteile der Fallschutzböden

    Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Fallschutzböden vorgestellt:

    Rasen

    Rasen als Fallschutz
    Quelle: pixabay

    Rasen ist als Fallschutzboden bis zu einer Fallhöhe von 150 cm erlaubt. Die Rasenfläche muss durchgehend geschlossen sein und genau das ist auch einer der größten Nachteile: Aufgrund verschiedener Witterungseinflüsse, wie beispielsweise Frost, Regen oder Sonne, ist es sehr schwierig einen optimalen Schutz durch eine durchgehende Rasenfläche zu gewährleisten. Dafür ist Rasen jedoch ein sehr kostengünstiger und verhältnismäßig pflegeleichter Fallschutz.

    Rindenmulch und Hackschnitzel

    Rindemulch als Bodenbelag
    Quelle: pexels

    Rindenmulch und Hackschnitzel sind besonders als Bodenmaterialien von Spielplätzen bekannt. Bei Rindenmulch handelt es sich um zerkleinerte Rinden von Nadelhölzern. Hackschnitzel sind mechanisch zerkleinerte Hölzer ohne Rinde und Laubanteil. Sowohl Rindenmulch als auch Hackschnitzel haben den Vorteil einer federnden Wirkung sowie der Reduktion des Unkrautwachstums. Holzschnitzel haben eine längere Haltbarkeit und eine bessere Saugfähigkeit bei Nässe als Hackschnitzel.

    Beide Materialien können als Fallschutzboden für eine Fallhöhe von bis zu 3 Metern eingesetzt werden. Hierbei muss jedoch zu jederzeit eine entsprechende Mindestschichtdecke vorhanden sein. Damit ein ausreichender Fallschutz dauerhaft gewährleistet werden kann, sollten zur Mindestschichtdicke zusätzlich 10 cm Füllmaterial dazugerechnet werden. Zudem muss man die vorgeschriebene Korngröße beachten. Auch wenn all diese Vorschriften berücksichtigt werden, kann es mit der Zeit dazu kommen, dass im Bodenmaterial Lücken entstehen. Das kann durch ein Abtragen durch Regen oder Schmelzwasser geschehen, aber auch durch Vandalismus. An diesen Stellen wird dann die Mindestschichtdicke nicht mehr eingehalten und der Fallschutz ist nicht mehr gewährleistet. Daher müssen Rindenmulch und Hackschnitzel regelmäßig kontrolliert werden. Somit stellt die hohe Intensität der Pflege und Wartung einen Nachteil der beiden Bodenbeläge dar.

    Sand und Kies

    Kies
    Quelle: pixabay

    Sand und Kies können als Fallschutz für eine Fallhöhe von bis zu 3 Metern eingesetzt werden. Auch bei diesen Materialien muss eine Mindestschichtdicke und eine entsprechende Korngröße beachtet werden. Unebenheiten oder Löcher in der Sand- oder Kiesfläche können ebenso zu einem Rückgang des Fallschutzes führen. Zudem ist ein Nachteil von Sand, dass dieser witterungsabhängige Falldämpfungseigenschaften hat. Das bedeutet, dass der Sand bei Frost und Nässe verhärtet und so keine ausreichende Fallschutzdämpfung mehr gegeben ist. Im Gegensatz dazu erhält Kies auch bei Frost und Nässe seine Falldämpfungseigenschaften. Sand und Kies verteilen sich mit der Zeit außerdem leichter außerhalb des Fallschutzbereichs. Dazu trägt das leichte “Verschleppen” von Sand bei, der insbesondere in Verbindung mit Feuchtigkeit schnell an Schuhen und Kleidung kleben bleibt. Kies hingegen rollt häufig aus dem Fallschutzbereich und ist in trockenen Jahreszeiten meist staubig.

    Fallschutzplatten

    Fallschutzmatten

    Die Bandbreite an verschiedenen Fallschutzplatten ist groß. Es gibt Platten aus EPDM Granulat, Gummigranulat oder aus Gummifasern. Fallschutzplatten zeichnen sich durch den geringsten Instandhaltungs-, Wartungs- und Pflegeaufwand aus, zudem können sie je nach Dicke für eine Fallhöhe von bis zu 3 Metern eingesetzt werden. Außerdem haben Bodenbeläge aus Kunststoff oder Gummi den Vorteil, dass diese Beläge unabhängig von der Witterung immer ihre maximale Fallschutzdämpfung behalten. Letztlich zeichnen sich Fallschutzplatten noch durch eine einfache Reinigung und eine hohe Hygiene aus. Doch all die Vorteile haben auch Ihren Preis: Die Platten sind die teuerste Variante an Fallschutzböden, die für den Outdoor-Bereich geeignet sind.

    Outdoor-Geräte ohne Fallschutz

    Outdoor Fitness ohne Fallschutz

    Die Omnigym Fitnessgeräte stellen eine Möglichkeit von Outdoor Fitnessgeräten dar, bei welchen kein Fallschutz benötigt wird. Die Omnigym Geräte entsprechen weisen einen hohen Sicherheitsstandard durch verschiedene Zertifizierungen des TÜVs auf und entsprechen der DIN EN 16630 Norm. Die Geräte werden im fertig montierten Zustand geliefert und müssen nur noch einbetoniert oder auf Betonfundamenten/-platten aufgeschraubt werden. Auf Grund dessen sind die Geräte bezüglich Diebstahl und mutwilliger Beschädigung optimal abgesichert. Die komplette OMNIGYM Gerätelinie umfasst 12 klassische Trainingsstationen (Kniebeugen, Rudern, Rückenstrecker etc.), womit ein vollständiges Trainingsprogramm mit gezieltem Muskelaufbau durchgeführt werden kann und sowohl Profi- als auch Freizeitsportler keinerlei Abstriche beim Training im Freien machen müssen.

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