Klettern an künstlichen Wänden hat sich zu einer beliebten Sportart entwickelt. Eine Boulderwand ermöglicht das Klettern ohne Seilsicherung, wobei grundsätzlich bis zu einer maximalen Höhe von drei Metern und in Hallen bis zu vier Metern geklettert werden darf. Ein geeigneter Fallschutz ist dabei unerlässlich.
Fallschutzrichtlinien
- Tritthöhe bis max. 0,6 m: Keine speziellen Anforderungen an den Fallschutz.
- Tritthöhe von 0,6 m bis 1 m: Leicht dämpfender Untergrund (z. B. ungebundener Boden wie Rasen oder Oberboden im Außenbereich oder Fallschutzmatte mit mindestens 4 cm Dicke).
- Tritthöhe über 1 m: Stark dämpfender Untergrund gemäß DIN (z. B. Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand, Rollkiesel oder Fallschutzmatten mit mindestens 5 cm Dicke).
Für alle Anlagen ist darauf zu achten, dass im Bereich vor und neben der Wand keine Gegenstände liegen, in die gefallen werden könnte. Der freie Niedersprungsbereich muss eine Tiefe von 2 Metern aufweisen, gemessen ab dem am weitesten in den Bereich hineinragenden Wandelement. Seitlich sollte der Fallschutz mindestens 2 Meter über die Anlage hinaus ausgeführt sein. Bei senkrechter Wand oder einer Neigung von maximal 10 Grad kann die seitliche Ausführung auf 1,50 m reduziert werden.
Fallschutz-Materialien
Beim Klettern an künstlichen Wänden ist ein geeigneter Fallschutz unerlässlich. Die Auswahl des passenden Materials hängt insbesondere von der Fallhöhe ab, die durch den am höchsten montierten Tritt bestimmt wird. Die DIN-Norm EN 1177 legt fest, welche Anforderungen an den Fallschutz für unterschiedliche Tritthöhen gestellt werden. Ein zentrales Kriterium ist der HIC-Wert (Head Injury Criterion). Dieser Wert definiert mit 1000 die Obergrenze, bis zu der beim Aufprall mit dem Kopf kritische Verletzungen auftreten können. Entspricht beispielsweise eine Fallschutzplatte bei einer Fallhöhe von 2 m dem HIC 1000, liegt die Wahrscheinlichkeit einer kritischen Kopfverletzung bei lediglich 3 %.
Fallschutzmatten und Fallschutzplatten
Fallschutzmatten werden vor allem bei Indoor-Boulderwänden verwendet. Hierbei ist es wichtig, dass die Matten nahtlos verlegt werden. Es sollte keine Kuhlen, größere Ritzen oder tiefe Fugen zwischen den Matten geben, die ein Verletzungsrisiko bieten. Hierfür gibt es beispielsweise Überzüge, Steckverbindungen oder Klettbänder, die die Matten aneinander halten.
Fallschutzmatten bestehen aus einem Kern aus speziellem Verbundschaum, PU- oder PE-Schaum, der mit einem Planenstoff wie z.B. LKW-Planen überzogen ist. Fallschutzplatten bestehen meist aus Gummi oder anderen synthetischen Materialien.
Je nach maximaler Tritthöhe (Fallhöhe) brauchen Fallschutzmatten oder -platten eine bestimmte Mindestdicke. Bei einer Höhe von bis zu 1 Meter ist beispielsweise eine Fallschutzplatte mit 4 cm Dicke ausreichend, wohingegen bei größeren Höhen dickere Matten verwendet werden müssen. Bei einer Boulderhöhe von mehr als 3,50 m und einer maximalen Neigung von mehr als 10° sind Weichböden gemäß Mattentypen 8 mit einer Mindeststärke von 30 cm zu verwenden.
Fallhöhe/Tritthöhe | Mattendicke |
---|---|
Bis 1,20 m | 4 cm |
Bis 1,50 m | 5 cm |
Bis 1,70 m | 6 cm |
Bis 2,10 m | 7 cm |
Bis 3,00 m | 15 cm |
Über 3,50 m und max. Neigung über 10° | 30 cm |
Rollkiesel
Der sogenannte 8/16 Rollkiesel ist im Außenbereich eine „saubere Sache“ und ein beliebter Fallschutz mit hoher Selbstreinigungswirkung, da er im Gegensatz zu anderen Materialien wenig Schmutz an die Wand bringt. Wird gewaschener Rollkies, Rundkies oder Perlkies verwendet, muss die Schichtstärke mindestens 40 cm betragen, um eine ausreichende Dämpfungswirkung zu bieten. Die Korngröße der Kiesel sollte zwischen 2 und 8 mm liegen.
Sand
Wird im Außenbereich Sand als Fallschutz verwendet, muss ebenfalls eine Schichtdicke von mindestens 40 cm ausgebracht werden. Der Sand sollte gewaschen und ohne tonige Anteile sein, die Korngröße liegt dabei zwischen 0,2 und 2 mm. In der DIN EN 1176 ist Sand mit diesen Kriterien explizit als Fallschutzsand festgelegt, da er aufgrund der geringen Korngröße eine geringe Adhäsion und somit Formbarkeit besitzt. Dadurch bietet dieser feine Sand im Gegensatz zum gröberen Spielsand eine gute Dämpfung.
Hackschnitzel und Rindenmulch
Beiden Materialien ist gemeinsam, dass auch sie als Fallschutz eine Schichtdicke von mindestens 40 cm aufweisen müssen. Der Unterschied besteht in der Art des Materials: Hackschnitzel (oder Holzschnitzel) bestehen aus mechanisch zerkleinertem Holz (keine Holzwerkstoffe) ohne Rinde oder Laubanteile. Die Holzstücke haben in der Regel eine Größe zwischen 5 und 30 mm. Bei Rindenmulch handelt es sich um zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, die zwischen 20 und 80 mm groß sind.