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    Präventionskurse nach §20 SGB V – so funktioniert’s

    Kübler Sport Redaktion |

    Lesedauer: 3 Minuten

    ​​​​​​​Unsere Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Gesundheitskurse unterschiedlicher Ausprägung können dazu beitragen, sie zu fördern und zu erhalten. Wir geben potenziellen Kurs-Anbietern einen schnellen Überblick zum Thema Präventionskurse §20 SGB V.

    Zertifizierter Präventionskurs
    Aquafitness Gesundheitskurs als Präventionskurs

    Was sind Präventionskurse nach §20 SGB V?

    Präventionskurse nach §20 SGB V sind spezielle Kurse und Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gefördert werden und eine Bezuschussung erhalten. Ziel dieser Gesundheitskurse ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu fördern sowie Krankheiten vorzubeugen. Die von qualifizierten Kursleitern durchgeführten Gesundheitskurse umfassen verschiedene Bereiche wie Bewegung, Ernährung, Eindämmung von Suchtmittelkonsum, Entspannung oder Stressmanagement.

    Wichtig zu beachten ist, dass die Präventionskurse nach Sozialgesetzbuch keine Therapie ersetzen. Sie dienen vielmehr dazu, gesunde Menschen dabei zu unterstützen, gesund zu bleiben.

    Der Zugang zum Präventionskurs soll möglichst niedrigschwellig sein, z. B. im Hinblick auf den privaten Ausstattungsbedarf und der zeitlichen Flexibilität. Daher sind auch digitale Kursangebote möglich. In der Kursdatenbank der “Zentralen Prüfstelle Prävention” gibt es die Möglichkeit, alle zertifizierten Präventionskurse in der Nähe oder online zu entdecken.

    Präventionskurse nach §20 SGB V
    Zertifizierter Online Präventionskurs

    Damit die Kursteilnehmer die Kursgebühren mit ihrer Krankenkasse abrechnen können, ist eine Teilnahmebestätigung des Kursanbieters erforderlich. In der Regel werden von den Krankenkassen 80–100 Prozent der Kursgebühren erstattet. Wie viele Kurse bzw. Euro pro Kalenderjahr maximal erstattet werden, wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Meist haben Versicherte Anspruch auf zwei zuschuss-/erstattungsfähige Präventionskurse pro Kalenderjahr bei Vorlage einer Teilnahmebescheinigung ohne die Ausstellung eines Rezepts

    Wer darf Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten?

    Präventionskurse nach §20 SGB V dürfen nur von speziell qualifizierten Anbietern angeboten und durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Fitnessstudios, Gesundheitszentren, Volkshochschulen, Sportvereine, aber auch spezialisierte Anbieter wie Ernährungsberater oder Entspannungstrainer. Die Kursanbieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Zulassung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem eine geeignete Qualifikation der Kursleiter, ein nachweisliches Qualitätsmanagement, eine transparente Planung des Kursprogramms sowie eine regelmäßige Evaluation der Kurse. All diese Zulassungsvoraussetzungen sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands festgehalten.

    Wie läuft die Zertifizierung für Präventionskurse ab?

    Die Zertifizierung von Anbietern von Präventionskursen nach §20 SGB V erfolgt durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Diese prüft, ob der Anbieter die vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen gemäß GKV erfüllt.

    Der Anbieter muss dem Zertifizierungsverfahren eine umfassende Beschreibung des geplanten Kurses vorlegen und alle geforderten Nachweise erbringen. Dazu gehören beispielsweise Zeugnisse und Zertifikate der Kursleiter, Kurskonzepte und -abläufe sowie Nachweise über die Durchführung von Qualitätsmaßnahmen. Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen und führt in der Regel auch eine Vor-Ort-Begehung durch, um sich ein Bild von den Räumlichkeiten und der Durchführung der Kurse zu machen. Wenn der Anbieter alle Anforderungen erfüllt, wird das Prüfsiegel ausgestellt. Die Zertifizierung von Kursen und Kurskonzepten ist auf drei Jahre begrenzt und muss anschließend wieder verlängert werden, um sicherzustellen, dass der Anbieter weiterhin den Qualitätsanforderungen entspricht.

    Welche Arten an Präventionskursen gibt es?

    Es gibt eine Vielzahl von Präventionskursen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nach §20 SGB V bezuschusst werden und auf die unterschiedlichsten Zielgruppen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Leitfaden Prävention enthält vier Haupt-Handlungsfelder für den Gesundheitskurs: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittel.

    Beispiele für gesundheitssportliche Präventionskurse sind:

    Präventionskurs §20
    Kraftausdauertraining im Gesundheitskurs

    Nicht förderfähig dagegen sind Sport-Kurse, die

    • als allgemeiner Freizeit- und Breitensport gelten,
    • vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen,
    • einseitige körperliche Belastungen erfordern,
    • an die Nutzung von Geräten bestimmter Firmen gebunden sind,
    • passive Trainingsmethoden wie z. B. Vibrationstraining beinhalten
    • sowie Dauerangebote

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