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    Vorschriftsmäßiger Fallschutz von Spielplätzen

    Kübler Sport Redaktion |

    Lesedauer: 4 Minuten

    Auf Kinderspielplätzen wird gerannt, gehüpft, balanciert, geklettert – und teilweise geht es ziemlich turbulent zu. Im Eifer des Gefechts kommt es schnell zu Stürzen und Co., die sich im kindlichem Übermut oft nicht vermeiden lassen. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und der passende Fallschutz können dabei schlimmere Verletzungen verhindern. Doch wie sieht ein vorschriftsmäßiger Fallschutz für Spielplätze aus?

    Fallschutz Spielplatz

    Grundsätze zum Spielplatz-Fallschutz nach Vorschrift

    Spielplatzgeräte müssen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen. Darüber hinaus legt die DIN EN 1176 sämtliche Sicherheitsanforderungen fest, die für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden gelten. Die Norm umfasst Spielplätze auf kommunalen frei zugänglichen Plätzen, in Kindergärten, Schulen oder auch der Gastronomie. Den Fallschutz betreffend sind folgende wesentlichen Grundsätze einzuhalten:

    • Die Böden müssen frei von scharfkantigen oder gefährlich vorstehenden Teilen sein.
    • Der Fallraum beträgt mindestens 1,5 m, gemessen vom jeweils äußersten Geräteteil. Je nach Spielplatzgerät und dessen Höhe kann sich der Fallraum jedoch vergrößern bzw. verringern.
    • Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3,0 m nicht überschreiten, ab dann ist eine nicht überkletterbare Absturzsicherung Pflicht.
    • Je höher die theoretische Fallhöhe, desto besser stoßdämpfend muss der Untergrund sein.
    • Ab einer Fallhöhe von 60 cm muss über die gesamte Aufprallfläche ein stoßdämpfender Bodenbelag vorhanden sein.
    • Bei Geräten mit erzwungener Bewegung (z. B. Schaukeln, Rutschen etc.), muss grundsätzlich ein stoßdämpfender Boden vorhanden sein.

    Bodenarten und ihre Verwendung auf dem Spielplatz

    Nicht jeder Bodenbelag ist für jeden Bereich auf dem Spielplatz zulässig. Die Wahl des passenden Belags richtet sich in erster Linie nach der Fallhöhe.

    MaterialMindestschichtdicke *Maximal zulässige Fallhöhe
    Beton/Stein600 mm
    Bitumengebundene Böden600 mm
    Oberboden (Mutterboden)1000 mm
    Rasen1500 mm **
    Holzschnitzel
    Korngröße 5 mm bis 30 mm
    200 mm
    300 mm
    2000 mm
    3000 mm
    Rindenmulch
    Korngröße 20 mm bis 80 mm
    200 mm
    300 mm
    2000 mm
    3000 mm
    Kies
    rund und gewaschen, Korngröße 2 mm bis 8 mm
    200 mm
    300 mm
    2000 mm
    3000 mm
    Sand
    gewaschen, Korngröße 0,2 mm bis 2 mm
    200 mm
    300 mm
    2000 mm
    3000 mm
    Andere Dicken und synthetische MaterialienGeprüft nach DIN EN 1177 (HIC)3000 mm
    Vorgaben Bodenarten auf dem Spielplatz gemäß DIN EN 1176


    * Aufgrund des Wegspieleffektes muss in beanspruchten Spielbereichen die Schichtdicke von losem Schüttmaterial um mind. weitere 100 mm erhöht werden
    ** Abweichend nationale Ausnahmeregelung in Deutschland.

    Weitere Anhängigkeiten sind die Einbausituation und örtlichen Gegebenheiten, die Frequentierung des Spielplatzes sowie die Kosten für die Anschaffung, Pflege und Nutzungsdauer.

    Natursubstrat

    Als natürliche stoßdämpfende Bodenbeläge für den Spielplatz kommen Rasen sowie Schüttgut in Frage. Rasen hält allerdings intensiver Nutzung oft nicht stand, weswegen er sich für bspw. den Schaukelbereich oder Rutschenauslauf nur bedingt eignet. Schüttgut muss wiederkehrend aufgelockert, gesiebt und nachgefüllt werden, damit die stoßdämpfende Wirkung durchgängig besteht. Zudem muss der Belag regelmäßig auf Verunreinigungen untersucht werden. Schüttgut ist somit mit einem recht hohen Pflegeaufwand verbunden. Großer Vorteil ist jedoch, dass das lose Fallschutzmaterial gleichzeitig einen Spielwert mit sich bringt. Mit den Materialien, die von Kindern ins Spiel mit eingebunden werden, wird die sensorisch haptische Wahrnehmung gefördert. Zudem punktet die Natürlichkeit des Materials, das bei naturnahen Umgebungen des Spielplatzes aus optischen Gründen oft bevorzugt wird.

    Fallschutz Spielplatz natürlich
    Quelle: Frank Wagner – stock.adobe.com

    Synthetische Materialen

    Neben Naturböden eignen sich auch HIC-geprüfte Kunststoffböden für den Fallschutz auf Spielplätzen. Es besteht die Möglichkeit Gummi-Fallschutzmatten zu verlegen oder einen fugenlosen Kunststoff-Fallschutzbelag aus EPDM zu installieren. Wichtig ist eine gute Vorbereitung Untergrunds, d. h. die Einebnung und seitliche Abgrenzung, die ein Verrutschen von Platten verhindert. Eine Verklebung der Platten sorgt außerdem dafür, dass auch bei Temperaturschwankungen die Platten an Ort und Stelle bleiben. Auf der sicheren Seite ist man mit synthetischen Fallschutzbelägen, die über einen Gütenachweis nach RAL oder DIN-Certco verfügen. Kunststoffbeläge sind verhältnismäßig pflegeleicht, da sie witterungs- und verrottungsbeständig sind. Auch der Wegspieleffekt wie es bei Schüttgut der Fall ist, entfällt. Jedoch muss man anmerken, dass auch Kunststoffflächen eine begrenzte Lebensdauer haben. Vorteilhaft ist, dass synthetische Beläge mehr Freiraum bei der Gestaltung lassen. Einzelnen Bereiche lassen sich farblich abgrenzen und bieten Kindern so noch mehr Möglichkeiten für ein fantasieanregendes Spielen durch das Hineinschlüpfen in bspw. eine Wasserwelt.

    Fallschutz Spielplatz Kunststoff
    Quelle: alhim – stock.adobe.com

    HIC zur Ermittlung der Dämpfungsfähigkeit von Spielplatzbelägen

    Die Stoßdämpfung synthetischer Bodenbeläge auf dem Spielplatz wird über die HIC-Methode nachgewiesen, HIC steht für „Head Injury Criterion“ (Kopf-Verletzungs-Faktor). Die international verwendete Kenngröße schätzt den potentiellen Schweregrad von beschleunigungsbedingten Kopfverletzungen ab. Bei Spielplätzen müssen stoßdämpfende Materialien für den Fallschutz eingesetzt werden, die einen HIC-Grenzwert von 1000 nicht überschreiten. Die absolute Obergrenze stellt sicher, dass bei Stürzen keine Kopfverletzungen mit dauerhaften Schäden zu erwarten sind. Liegt der HIC beispielsweise bei 800, beträgt die Wahrscheinlichkeit für ernste Verletzungen etwa nur noch 20 Prozent. Die reine Prüfnorm DIN EN 1177 legt darüber hinaus im Detail fest, wie das HIC-Prüfverfahren ablaufen muss, das von unabhängigen Prüfinstituten erfolgen sollte.

    Spielplatzprüfung als Teil des vorschriftsmäßigen Fallschutzes

    Um Gefahren schon vor der Nutzung eines Spielplatzes ausschließen zu können, sind Betreiber von Spielplätzen zu einer regelmäßigen Spielplatzkontrolle gesetzlich verpflichtet. Die Prüfung des Spielplatzes muss nach der DIN EN 1176 erfolgen. Diese muss im Rahmen einer jährlichen Hauptinspektion durch einen sachverständigen Spielplatzprüfer durchgeführt werden. Die Spielplatzprüfung bzw. die Inspektion beinhaltet sämtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Spielplätzen, darunter auch die Böden.

    Die Wahl des passenden Fallschutzes auf dem Spielplatz

    Grundsätzlich muss auf jedem Spielplatz für ausreichend Fallschutz gesorgt und jedes Spielplatzgerät vorschriftsmäßig abgesichert sein. Welche Materialien für den Fallschutz schlussendlich verwendet werden, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir hierbei.

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